Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung, auch für alle künftigen Warenlieferungs- und Nachlieferungsverträge zwischen den Parteien in laufender Geschäftsbeziehung, ohne dass eine erneute Einbeziehung oder Bezugnahme auf die AGB nach der erstmaligen Vereinbarung notwendig ist.
    Die Firma SunBrush mobil GmbH wird bei jeder Neufassung und Änderung der AGB den Kunden schriftlich über die Änderung informieren und auf Wunsch ein Exemplar der geänderten AGB zusenden.
  2. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil als die Firma SunBrush mobil GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die Firma SunBrush mobil GmbH in Kenntnis der AGB des Vertragspartners die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.
  3. Jede Bestimmung dieser Bedingungen ist für sich allein gültig.
  4. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

II. Angebote

  1. Angebote durch die SunBrush mobil GmbH sind freibleibend. Sie stellen eine Aufforderung gegenüber dem Besteller dar, ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages abzugeben. Die Firma SunBrush mobil GmbH ist nicht verpflichtet, einem auf ein solches Angebot Bezug nehmendes Auftragsschreiben eines potentiellen Bestellers zu widersprechen, wenn der Vertrag nicht zustande kommen soll. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist die Firma SunBrush mobil GmbH berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 3 Wochen nach seinem Zugang bei der Firma SunBrush mobil GmbH anzunehmen.
  2. Beschreibungen und Abbildungen unserer Ware sind nur annähernd maßgeblich. Wir behalten uns vor, im handelsüblichen Umfang durch den technischen Fortschritt oder durch Rationalisierung bedingte sowie gestalterische Änderungen am Vertragsgegenstand jederzeit vorzunehmen. Handelsübliche Abweichungen in Farbe, Gewicht etc. bleiben stets vorbehalten. Für den Fall, dass die Änderung des Vertragsgegenstandes über den handelsüblichen Umfang hinausgeht und darüber hinaus für den Besteller unzumutbar ist, erhält der Besteller ein Rücktrittsrecht vom Vertrag, welches er 2 Wochen nach Zugang einer entsprechenden Mitteilung durch uns schriftlich ausüben kann.
  3. Wir behalten unsere Eigentums- und Urheberrechte an den übersandten Unterlagen, insbesondere Entwürfen, Zeichnungen, Skizzen und Abbildungen. Sie dürfen ohne unsere Einwilligung weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden.
  4. Verträge werden von uns wirksam nur in der Form einer schriftlichen Auftragsannahme geschlossen. Geschäftsführer der Firma SunBrush mobil GmbH können darüber hinaus wirksam Verträge in mündlicher Form abschließen.
  5. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen nach Vertragsabschluss (Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der Firma SunBrush mobil GmbH maßgebend.

III. Erfüllungsort, Gerichtsstand und vereinbartes Recht

  1. Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist 87760 Lachen.
  2. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Memmingen.
  3. Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und der Firma SunBrush mobil GmbH unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

IV. Preise

  1. Alle Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, netto ab Werk zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Lieferung. Nebenkosten wie Verpackung, Fracht, Zoll, Versicherung, Montage und Bankspesen werden gesondert berechnet.
  2. Alle Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nimmt die Firma SunBrush mobil GmbH mit Ausnahme von Paletten nicht zurück.

V. Lieferzeit

  1. Ein vereinbarter Liefertermin ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu dessen Ablauf unser Werk verlassen hat oder dem Besteller Versandbereitschaft angezeigt wurde.
  2. Lieferfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung.
  3. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der vereinbarten Vorauszahlungspflichten des Bestellers - Zahlung nach Eingang Auftragsbestätigung - voraus. Darüber hinaus beginnt die Lieferfrist ebenfalls nach Erfüllung derjenigen Vertragspflichten, die unter Bezugnahme auf diese Vorschrift individualvertraglich gesondert festgelegt werden.
  4. Bei Terminverzögerung gemäß den oben genannten Vorschriften ist ein neuer Liefer- und Montagetermin nur nach schriftlicher Zusage eines vertretungsberechtigten Mitarbeiters der Firma SunBrush mobil GmbH verbindlich. Gleiches gilt für die Fälle, in denen der Termin aufgrund gesetzlicher Vorschriften unverbindlich geworden ist.
  5. Für den Fall, dass uns die Lieferung durch höhere Gewalt oder Ereignisse, die uns die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen (z. B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen), gleichgültig, ob sie bei uns oder anderen Zulieferern eintreten und wir die rechtzeitige Lieferung auch nicht durch Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt oder durch zumutbaren Einsatz rechtzeitig erbringen können, verschieben sich Liefertermine bzw. verlängern sich Lieferfristen um den Zeitraum der behindernden Störung. Dauert die Störung länger als 3 Monate, so ist jeder Vertragsteil berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen. Für den Fall der Kündigung sind der Firma SunBrush mobil GmbH die Kosten der bereits durchgeführten Arbeiten inkl. Material zu ersetzen. Auf Verlangen jeder Partei hat die andere bei Ablaufen der 3-monatigen Verzögerungsfrist zu erklären, ob sie an dem Vertrag festhalten will oder nicht.
    Die Firma SunBrush mobil GmbH verpflichtet sich, dem Besteller den Eintritt einer Verzögerung baldmöglichst schriftlich mitzuteilen. Gleiches gilt für den Wegfall der Verzögerung.
  6. Haben wir die Überschreitung des Liefertermins zu vertreten, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, nachdem er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese ungenutzt abgelaufen ist.
  7. Schadensersatzansprüche wegen Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist führen zu Schadensersatzansprüchen gegen die Firma SunBrush mobil GmbH nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Firma SunBrush mobil GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt. Dies gilt nicht, wenn ein kaufmännisches Fixgeschäft abgeschlossen wurde. Die gesetzlichen Beweislastregelungen bleiben unberührt.

VI. Lieferung, Gefahrenübergang, Abnahme, Annahmeverzug

  1. Die Lieferung erfolgt ab Werk Lachen, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist die Firma SunBrush mobil GmbH berechtigt, die Art der Versendung selbst zu bestimmen.
  2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Übergangs  und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrenübergang maßgebend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

VII. Gewährleistung

  1. Für die Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferungen der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. § 478, 479 BGB).
  2. Die Geltendmachung von Mängelansprüchen durch den kaufmännischen Besteller setzt voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  3. Die Firma SunBrush mobil GmbH kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Besteller nicht allen seinen Zahlungspflichten mit Ausnahme eines Betrages, der dem Minderungsbetrag bezüglich der mangelhaften Ware entspricht, nachgekommen ist. In diesem Fall ist der Besteller zur Vorauszahlung nur verpflichtet, wenn die Firma SunBrush mobil GmbH ihre Mängelhaftung im Rahmen dieser AGB ihm gegenüber schriftlich bestätigt hat.
  4. Der Firma SunBrush mobil GmbH ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle zu überprüfen.
  5. Mängelansprüche verjähren nach 1 Jahr ab Gefahrübergang.
  6. Bevor der Besteller weitere Ansprüche oder Rechte (Rücktritt, Minderung, Schadensersatz oder Aufwendungsersatz) geltend machen kann, ist der Firma SunBrush mobil GmbH zunächst Gelegenheit zu einer Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Schlägt die Nacherfüllung trotz wenigstens zweimaliger Nacherfüllungsversuche fehl, verweigert die Firma SunBrush mobil GmbH die Nichtnacherfüllung oder ist die Nacherfüllung nicht möglich oder dem Besteller unzumutbar, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung herabsetzen (mindern). Für die Geltendmachung von Schadens- und Aufwendungsersatz gilt Ziffer IX.

VIII. Schadensersatz/Aufwendungsersatz

  1. Die Geltendmachung von Schadensersatz oder Aufwendungsersatz (im Folgenden „Schadensersatz“) wegen Mängeln der gelieferten Ware ist ausgeschlossen, soweit die Firma SunBrush mobil GmbH eine Nacherfüllung aus Gründen, die die Firma SunBrush mobil GmbH nicht zu vertreten hat, nicht durchführen kann. Die Geltendmachung von Schadensersatz für Mängel und Mängelfolgeschäden, die auf der Lieferung von mangelhaften Waren beruhen, setzt grundsätzlich voraus, dass die Firma SunBrush mobil GmbH den Mängel vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch eine fahrlässige erhebliche Pflichtverletzung verschuldet hat, sofern nicht etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart ist.
  2. Wie vereinbart verpflichtet sich der Besteller, das Produkt der SunBrush mobil GmbH erst nach Installation, Absolvieren des Trainings und der Einweisung zu nutzen. Die Firma SunBrush mobil haftet nicht für Schäden, die verursacht wurden durch unsachgemäße oder fehlerhafte Nutzung des Produkts vor Installation, Absolvieren des Trainings und der Einweisung in die Maschinentechnik. Den Besteller trifft die Beweispflicht, dass die Nutzung des Produkts vor Installation, Absolvieren des Trainings und Einweisung nicht unsachgemäß und nicht fehlerhaft war. Auch ist der Besteller beweispflichtig dafür, dass der Schaden nicht verursacht wurde durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Nutzung des Produkts.
  3. Die Firma SunBrush mobil GmbH haftet auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Firma SunBrush mobil GmbH nur
    1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    2. für Schäden aus Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Firma SunBrush mobil GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Das Gleiche gilt für die Ansprüche des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz.

IV. Eigentumsvorbehalt

  1. Die SunBrush mobil Gmbh behält sich das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Somit sichert das vorbehaltene Eigentum an dem Liefergegenstand auch Forderungen gegen den Besteller aus Verträgen, die sich nicht auf den Liefergegenstand beziehen.
  2. Sollte der erweiterte Eigentumsvorbehalt aufgrund widersprechender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Bestellers nicht Vertragsinhalt geworden sein, so erfolgt hilfsweise die Lieferung unter einfachem Eigentumsvorbehalt.
  3. Der Besteller darf den Liefergegenstand nur in regelmäßigem Geschäftsverkehr veräußern, sofern er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Er tritt schon im Abschluss des Kaufvertrages zwischen ihm und der SunBrush mobil GmbH die ihm aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe an die SunBrush mobil GmbH ab. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung so lange berechtigt, als er sich der SunBrush mobil GmbH gegenüber nicht in Zahlungsverzug befindet. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Besteller den Lieferer unverzüglich unter Beifügung aller Unterlagen (Pfändungsprotokolle etc.) zu benachrichtigen.
  4. Der Besteller hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes die Ware in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Erforderliche Reparaturen sind sofort durch die SunBrush mobil GmbH - abgesehen von Notfällen - auf Kosten des Bestellers durchzuführen. Die Firma SunBrush mobil GmbH übernimmt die Kosten dieser Reparaturen insoweit, als sie im Rahmen der oben aufgeführten Gewährleistungsbestimmungen zu Ersatzlieferung oder Nachbesserung verpflichtet ist.
  5. Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherung unsere Forderung aus der Geschäftsbeziehung um mehr als 15 %, sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Rückübertragung der Sicherheit verpflichtet.

X. Zahlungsbedingungen

  1. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne jeden Abzug so zu leisten: 50 % Anzahlung bei Bestellung, 50 % nach Anzeige der Versandbereitschaft.
  2. Zahlungen tilgen immer die älteste fällige Forderung.
  3. Andere Zahlungsmittel als Bargeld oder Überweisung auf in der Rechnung angegebene Konten nehmen wir nur zahlungshalber an.
  4. Alle Zahlungen sind für uns spesenfrei zu leisten, Bank-, Diskont- und Einzugsspesen trägt der Besteller. Wechselzahlungen bedürfen der vorherigen Vereinbarung.
  5. Jede Teillieferung ist ein besonderes Geschäft.
  6. Der Besteller kann wegen einer Gegenforderung, die von uns bestritten oder die noch nicht rechtskräftig festgestellt ist, weder Zahlungen zurückhalten noch mit Zahlungspflichten aufrechnen.
  7. Ist der Besteller mit einer Zahlung mehr als 10 Tage in Verzug oder bestehen nach Vertragsabschluss begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit, so können wir nach unserer Wahl entweder Barzahlung aller offenen Forderungen oder Sicherheitsleistungen verlangen. Bevor dieses Verlangen nicht erfüllt ist, sind wir zur weiteren Lieferung aus laufenden Verträgen nicht verpflichtet.

XI. Verzug des Bestellers

  1. Nimmt der Besteller die Ware aufgrund eines von ihm zu vertretenden Umstandes zum vereinbarten Liefertermin bzw. Ablauf der vereinbarten Lieferfrist nicht ab, kann die SunBrush mobil GmbH Ersatz der Mehraufwendungen verlangen.
  2. Die SunBrush mobil GmbH ist im Falle des Verzugs des Bestellers berechtigt, Schadenersatzansprüche geltend zu machen, so kann die Sunbrush mobil GmbH, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, eine Verzinsung der Summe, mit der der Besteller in Verzug ist, mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank als Verzugsschaden fordern, wenn nicht der Besteller nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
  3. Ist die Firma SunBrush mobil GmbH berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, so kann die SunBrush mobil GmbH, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 15 % ihres Preises als Schadenersatz fordern, wenn nicht der Besteller nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

XII. Datenschutz

Die von Ihnen übermittelten Daten werden von uns ausschließlich zur Abwicklung ihrer Bestellungen und zur Vertragserfüllung verwendet und verarbeitet. Selbstverständlich werden ihre Daten unsererseits streng vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt von  uns nur, sofern dies für die Auftragsabwicklung, die Bearbeitung ihrer Anfrage oder zur Vertragserfüllung erforderlich ist. . Verwiesen wird insoweit auf Artikel 6, Abs. 1 DSGVO, insbesondere auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Sie haben ein Recht auf Auskunft über die betroffenen personenbezogenen Daten sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung oder die Datenübertragkbarkeit. Sollten ihre Daten anderweitig von einem gesetzlichen Erlaubnistatbestand umfasst verarbeitet werden, wird hierfür eine gesonderte Einwilligungserklärung nach Artikel 6 Abs. 1 a) DSGVO eingeholt werden.